Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU empfehlen die folgenden Vorsichtsmassnahmen:
- Einkauf: Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerzeug die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären.
- Lagerung: Feuerwerk ist an einem kühlen und trockenen Ort zu lagern. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
- Gebrauchsanweisung: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung frühzeitig und ohne Stress vor dem Fest. Beachten und befolgen Sie die Hinweise sorgfältig.
- Lösch- und Kühlwasser: Orientieren Sie sich vor den Abfeuern von Feuerwerk, wo in der Nähe Wasser zum Löschen oder Kühlen von Verbrennungen bereit steht.
- Sicherheitsabstand: Halten Sie je nach Grösse des Feuerwerkskörpers einen Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern ein. Brennen Sie Feuerwerkskörper nie inmitten von Menschen ab.
- Ort zum Abfeuern: Fremde Grundstücke dürfen für das Abfeuern nur mit dem Einverständnis des Grundeigentümers benützt werden. Das Abfeuern auf öffentlichen Quartier- oder anderen Strassen ist verboten!
- Kinder: Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Ältere Kinder müssen über den richtigen Umgang mit Feuerwerk instruiert und beim Abbrennen beaufsichtigt werden.
- Blindgänger: Sollte ein Feuerwerkskörper nicht abbrennen, nähern Sie sich frühestens nach fünf Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Übergiessen Sie Blindgänger mit Wasser.
- Kein Basteln und Experimentieren: Basteln Sie keine Eigenkreationen. Machen Sie keine Experimente mit Feuerwerkskörpern, indem Sie diese bündeln oder in Büchsen oder Flaschen abfeuern.
- Wohnungen und Häuser schützen: Achten Sie auf bauliche und natürliche Hindernisse wie überhängende Balkone, Dachvorsprünge und Bäume! Schliessen Sie aus Vorsicht alle Dachluken, Fenster und Balkontüren.
- Rauchverbot: Vermeiden Sie jegliches Rauchen in der Nähe von Feuerwerk.
- Aufräumen: Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alle Rückstände des Feuerwerks zusammengewischt und weggeräumt werden.