JETZT FÖRDERT GEMEINDE UZWIL AUCH BATTERIESPEICHER FÜR SOLARSTROM

Per sofort fördert die Gemeinde Uzwil auch Batteriespeicher für Solarstromanlagen. Dies nach den guten Erfahrungen mit der 2013 neu gestarteten Energieförderung.

(Gemeinde Uzwil) 2013 hat die Gemeinde die Energieförderung neu gestartet. Hat zuerst die Finanzierung der Aktivitäten hin zur Energiewende auf solide Basis gestellt, dann ein attraktives Förderpaket geschnürt. Das Paket hat wie gewünscht gewirkt. Es hat Private motiviert, ihre Ideen auf dem Weg zur Energiewende anzugehen und umzusetzen.

Photovoltaik bereits mit total CHF 560’000 gefördert – auch Stimulus für die Wirtschaft

Seit 2013 hat die Gemeinde rund 120 private Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt rund 560‘000 Franken gefördert. Ihre Stromproduktion entspricht dem Stromverbrauch von 250 bis 300 Haushaltungen. Die Privaten investierten für diese Photovoltaik-Anlagen rund 4,2 Mio. Franken. Investitionen, die auf dem Weg zur Energiewende helfen. Und die im lokalen und regionalen Gewerbe Aufträge auslösten.

Neu: Förderung von Batteriespeichern

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen bleibt in Uzwil auch 2017 unverändert attraktiv. Sie wird um ein wichtiges Element erweitert: Neu fördert die Gemeinde Batteriespeicher für Solarstromanlagen. Sie sind eine Alternative zur Einspeisung des Stroms ins Netz, zum günstigen Verkauf des sauberen Stroms ans Elektrizitätswerk. Und ermöglichen, den eigenen Strom zeitverschoben selber zu nutzen. Gerade bei privaten Solarstrom-Anlagen stimmen die Zeiten von Stromerzeugung und Strombedarf nicht überein. Tagsüber liefert die Anlage deutlich mehr Strom, als im Haus gebraucht wird. Hier setzt der Batteriespeicher ein. Er speichert tagsüber die überschüssige Energie der Photovoltaikanlage. Der Batteriespeicher versorgt dann abends und nachts den Haushalt mit sauberem, selber produziertem Strom. Für die Waschmaschine, für die Wärmepumpe oder fürs Elektro-Auto.

Harmonisierte Förderung

Auf Anfang 2017 passte der Kanton seinen Förderkatalog den Vorgaben ans harmonisierte Fördermodell der Kantone an. Im Ergebnis erhöhen sich die Förderbeiträge des Kantons auf breiter Front. Das steht dem Kanton St.Gallen auch gut an, will er seine Ziele auf dem Weg zur Energiewende erreichen. Anderseits bedeutete das für die Gemeinde auch, ihre eigenen Förderungen zu überprüfen. Schliesslich hat sie ein klares Ziel: Ihre Förderung soll ergänzend zu den Fördermassnahmen der anderen staatlichen Ebenen die Einwohnerinnen und Einwohner motivieren, auf dem Weg zur Energiewende Fortschritte zu tun. Verschiedene Förderbeiträge hat die Gemeinde nun auf Anfang 2017 reduziert, weil sonst in Kombination mit den höheren Förderungen des Kantons eine Überförderung eintreten würde, weil Mitnahme-Effekte entstehen könnten. Das will die Gemeinde nicht. Sie will die Mittel auch in diesem Bereich haushälterisch einsetzen.

Gebäudeprogramm: Kanton hat aufgeholt

Gebäude sind ein Schlüssel auf dem Weg zur Energiewende. Ein Grossteil des Gebäudeparks ist älter. Mit geeigneten Massnahmen reduziert sich dort der Energieverbrauch enorm, ohne Komforteinbussen. Hier setzt auch der Kanton mit attraktiven Förderbeiträgen für Totalsanierungen in einem Aufwisch oder in Etappen an. Sie sind neu so attraktiv, dass sich die Gemeinde in diesem Bereich aus der Förderung zurückzieht. Sie beschränkt sich bei Gebäuden künftig darauf, zusätzliche Förderbeiträge auszurichten, wenn Grundeigentümer «nur» Dach, Fassade, Wände oder den Boden zusätzlich dämmen. Hier braucht es aus Sicht der Gemeinde zusätzliche Anreize. Bei verschiedenen anderen Förderungen reduziert die Gemeinde ihre Beiträge, weil der Kanton mehr finanziert. So bei Ersatzneubauten in Minergie, bei Minergie-Sanierungen oder bei Minergie-Neubauten. Auch die Energieverbrauchsanalyse für KMUs hat die Gemeinde aus ihrem Förderkatalog gestrichen, weil der Kanton hier neu eine Förderung eingeführt hat.

Sich beraten lassen

Insgesamt ergeben sich für Private durch die Anpassungen im Uzwiler Förderprogramm keine Verschlechterungen. Lediglich der Finanzierungsschlüssel zwischen Kanton und Gemeinde verschiebt sich. Die Details zum kommunalen Förderprogramm finden Sie jederzeit auf www. energieagentur-sg.ch im e-förderportal. Wählen Sie dort einfach die Gemeinde Uzwil aus. Nutzen Sie auch die umfassenden Beratungsangebote, welche die Gemeinde über die Energieagentur für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, für Grundeigentümer und Firmen zur Verfügung stellt! Sie finden das Angebot auf www.energieagentur-sg.ch unter Beratung. Für Beratungstermine am 15. Februar 2017 und am 15. März 2017 sind noch Termine frei.


 

Top