KENNEN SIE DIE FEUERWERK-REGELN? VOILA!

Vor dem 1. August tauchen immer wieder Fragen auf bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und betreffend Bewilligung für einen „1. August-Funken“.  Weil es ein tolles, unfallfreies Fest werden soll, hier auf uzwil24.ch Informationen und Hinweise der Kantonspolizei St.Gallen. 

Feuerwerk ohne Bewilligung an Bundesfeier und Neujahr

Feuerwerk darf gemäss Kapo ohne Bewilligung nur an Feiern zum Bundesfeiertag oder in der Nacht vom Neujahr abgebrannt werden. Ausserhalb dieser Tage muss eine Bewilligung eingeholt werden. Liegt keine solche vor, wird bei Reklamationen durch die Kantonspolizei interveniert. Dies kann eine Busse von 60 Franken oder eine Verzeigung nach sich ziehen.

Grundsätzlich darf man Feuerwerke überall zünden, wenn kein Feuerverbot vorliegt. Diese witterungsbedingte Lagebeurteilung und ein allfälliges Feuerverbot werden vom Amt für Umwelt und Energie, einige Tage vor dem 1. August, veröffentlicht.  Das ist heuer für unsere Region  nicht geschehen.

Regeln und Empfehlungen

Nach  Auskunft der Kapo St.Gallen sind beim Abrennen von Feuerwerk unter anderem folgenden Punkte zu beachten:

  • Die Sicherheitsbestimmungen auf dem Produkt müssen eingehalten werden.
  • Immer einen Sicherheitsabstand zu Personen/Häusern/Wäldern/etc. einhalten.
  • Raketen sollten nur aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abgefeuert werden.
  • Das Feuerwerk sollte von Kindern ferngehalten werden.
  • In der Nähe eines Feuerwerk sollte ein Rauchverbot herrschen.
  • Reste eines abgebrannte Feuerwerkskörper sollten mit Wasser übergossen werden, bevor sie entsorgt werden.
  • Nähern sie sich an Blindgängern erst nach fünf Minuten und übergiessen sie diese mit Wasser.

Für  „1. August-Funken“ Bewilligung nötig

Für einen „1. August-Funken“ braucht es eine Bewilligung vom Amt für Umwelt und Energie des Kantons. Diese sollte man möglichst frühzeitig einholen. Es darf nur getrocknetes, naturbelassenes Holz zum Anzünden verwendet werden. Zudem dürfen nur Papier oder Zündwürfel als Anfeuerungshilfen benutzt werden. Benzin oder ähnlich brennbare Materialien sind verboten.

Barrikade zum Schutz kleiner Tiere

Es wird zudem empfohlen, den Aufbau eines Holzhaufen erst am Vortag vorzunehmen und rundherum mit ca. 50 cm hohen Brettern eine Barrikade vorzunehmen. Damit keine kleine Tiere, wie Igel, Salamander etc., in den Holzhaufen gelangen können und beim Anzünden sterben.

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Vorfreude auch in Uzwil: Bahnhofstrasse und Zentrum sind festlich beflaggt.

 

 

 

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